Batteriespeicher

Totalschaden am Batteriespeicher? Warum sich eine zweite Prüfung lohnt

Bei der Erstinbetriebnahme eines Großspeichers vertauscht ein Verkabelungsfehler Plus und Minus. Der Hersteller stuft zwei Batteriemodule als Totalschaden ein. Die Zerlegung zeigt: Es waren zwei ausgelöste Sicherungen. Der Unterschied lag bei über 90 Prozent der angesetzten Modulkosten.

Wenn der erste Befund teurer klingt, als er sein müsste

Großbatteriespeicher gehören zu den wachsenden Schadensparten in der technischen Versicherung. Die Anlagen bestehen aus Containereinheiten mit Lithium-Ionen-Batterien, DC-Schaltboxen, Wechselrichtern und einer Netzanbindung über Mittelspannungsschaltanlagen. Die Technik ist komplex, die Einzelkomponenten teuer, und bei einem Schaden steht schnell eine sechsstellige Summe im Raum. Genau das macht diese Fälle für die Schadenregulierung anspruchsvoll.

Ein typisches Szenario aus der Praxis: Bei der Erstinbetriebnahme einer BESS-Anlage kommt es durch einen Verkabelungsfehler zu einem Kurzschluss. Mehrere Schaltbaugruppen in den Batteriecontainern werden zerstört, dazu diagnostizierte der Hersteller zwei komplette Batteriemodule als defekt. Das Instandsetzungsangebot beziffert den Schaden auf einen hohen fünfstelligen Betrag. Der Befund klingt plausibel, die Schadenmeldung ist eindeutig, und der Hersteller liefert gleich das passende Angebot mit.

Wie es zu dem Schaden kam

Die Ursache war ein Verpolungsfehler bei der Verkabelung zwischen den Batteriecontainern und dem zugehörigen Wechselrichter. Die Plus- und Minusleitungen eines Containers wurden vertauscht angeschlossen. Beim Zuschalten der internen Schaltboxen während der Inbetriebnahme führte das zu unkontrollierten Kurzschlussströmen. Die Folge: aufgeplatzte Bauteile, Lichtbogenspuren, zerstörte Gehäuse. Der Schaden trat innerhalb von Sekundenbruchteilen ein.

Solche Verpolungsfehler entstehen dort, wo viele gleichartige Kabelpaare auf engem Raum verlegt und angeschlossen werden. In diesem Fall war die Kabelbeschriftung nur mit einem Permanentmarker aufgebracht worden. Beim Ablängen der Kabel vor dem Anschluss verblieben die Markierungen auf den abgeschnittenen Reststücken. Der Fehler war danach mit bloßem Auge nicht mehr erkennbar.

Totalschaden oder Sicherungswechsel?

Hier wird es für die Regulierung interessant. Der Hersteller stufte neben den zerstörten Schaltboxen auch zwei Batteriemodule als Totalschaden ein und bot den Kompletttausch an. Die sachverständige Prüfung ergab ein anderes Bild. Die Module wurden geöffnet und zerlegt. Sämtliche Batteriezellen zeigten unauffällige Spannungswerte. Die Steuerungsplatinen wiesen keine Schäden auf. Schmauchspuren oder Lichtbogenspuren im Inneren der Module lagen nicht vor. Der tatsächliche Schaden beschränkte sich jeweils auf eine ausgelöste Überstromsicherung. Diese Sicherungen hatten bei dem Kurzschlussereignis bestimmungsgemäß ausgelöst und damit die Batteriezellen vor einer Zerstörung geschützt.

Der Unterschied zwischen dem Herstellerangebot für die Batteriemodule und den tatsächlich erforderlichen Instandsetzungskosten lag bei über 90 Prozent der angesetzten Modulkosten. Statt zwei kompletter Module mussten lediglich zwei Sicherungen getauscht werden.

Was Sie daraus mitnehmen können

Dieses Muster begegnet uns bei Batteriespeicherschäden regelmäßig. Der Hersteller ist gleichzeitig Lieferant der Ersatzteile und hat ein wirtschaftliches Interesse am Austausch ganzer Baugruppen. Das ist kein Vorwurf, sondern eine strukturelle Gegebenheit, die Sie bei der Regulierung im Blick behalten sollten. Gerade bei Großspeichern lohnt sich daher eine Prüfung auf Komponentenebene innerhalb der Batteriemodule. Erst die Zerlegung und Einzeluntersuchung der verbauten Baugruppen zeigt, ob tatsächlich ein Totalschaden vorliegt oder ob eine gezielte Instandsetzung möglich ist. Der Unterschied kann, wie in dem hier beschriebenen Fall, bei über 20 Prozent der Gesamtschadensumme liegen.

Für die Frage der Verantwortlichkeit gilt: Wer die Verkabelung zwischen den Systemkomponenten ausführt, trägt das Risiko eines Anschlussfehlers. Wenn der Anlagenbetreiber diese Arbeiten selbst übernimmt und nicht der Hersteller, liegt der Verpolungsfehler in seiner Risikosphäre. Ein Verschulden des Komponentenlieferanten lässt sich in solchen Konstellationen in der Regel nicht ableiten.

Autoren

B. Eng. Louis Opp, M. Sc. Anatoliy Dobroshynskyy