Civil Works / Cables

Cable damage in civil engineering works: when the repair invoice exceeds the loss

An excavator damages a buried cable, and the repair is usually a joint sleeve. The invoice nevertheless often lists directional drilling, conduits and surface works unrelated to the damage location. The article shows how claims handlers recognise items that do not belong to the loss.

The full text of this article is available in German.

Grabungsarbeiten und ihre Folgen

Ein Bagger beschädigt bei Tiefbauarbeiten ein erdverlegtes Kabel. Glasfaser, Kupfer oder Stromleitung, das Ergebnis ist das gleiche: Der Netzbetreiber meldet den Schaden, die Reparatur wird beauftragt, und wenige Wochen später liegt eine Rechnung auf dem Tisch. Soweit der Normalfall. Auffällig wird es, wenn diese Rechnung Positionen enthält, die mit dem eigentlichen Schaden wenig bis nichts zu tun haben.

Das typische Muster

In unserer Gutachterpraxis begegnet uns bei Kabelschäden im Tiefbau ein wiederkehrendes Schema. Die vorgelegten Rechnungen enthalten regelmäßig Positionen, die weit über die eigentliche Schadenbehebung hinausgehen. Ein beschädigtes Kabel erfordert in vielen Fällen lediglich eine Kabelmuffe, also eine Reparaturverbindung, die direkt an der Schadenstelle gesetzt werden kann.

Wie diese Reparatur abläuft, hängt von der Ausgangssituation ab. Wurde das Kabel bei offenen Grabungsarbeiten beschädigt, ist der Schacht bereits offen. Die Muffe wird gesetzt, der Schacht wird verfüllt. Ein erneutes Öffnen ist nicht erforderlich, auch wenn es in manchen Rechnungen als eigene Position auftaucht. In anderen Fällen wird ein Kabel durch Bohrungen oder maschinelle Arbeiten beschädigt, ohne dass an der betreffenden Stelle ein Graben existiert. Oft bemerken die Verursacher den Schaden nicht einmal. Der Netzbetreiber stellt die Störung fest, lokalisiert die Schadenstelle und lässt sie freilegen. In diesen Fällen ist das Aufgraben tatsächlich schadenbedingt und als Reparaturkosten berechtigt.

Was dann aber zusätzlich auf der Rechnung steht, erzählt oft eine andere Geschichte. 60 Meter Spülbohrung. 60 Meter Leerrohr. Verfüllung und Oberflächenwiederherstellung an Stellen, die mit der Schadenstelle in keinem erkennbaren Zusammenhang stehen. Der Verdacht liegt nahe, dass anstehende Netzarbeiten, die ohnehin geplant waren, auf die Haftpflichtforderung aufgesattelt werden.

Was auf der Rechnung steht, muss auch nachweisbar sein

In den von uns geprüften Fällen fehlten regelmäßig Nachweise für die abgerechneten Leistungen. Positionen wie Spülbohrungen oder Leerrohrverlegungen über mehrere Dutzend Meter waren weder durch Aufmaße noch durch Fotodokumentationen belegt. In einigen Fällen ließ sich anhand der Örtlichkeit und der vorhandenen Infrastruktur nachweisen, dass die abgerechneten Arbeiten gar nicht stattgefunden haben konnten oder jedenfalls nicht durch den gemeldeten Schaden verursacht waren. Fehlen solche Belege, können die betreffenden Positionen zurückgewiesen werden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Rechnung zu einem Kabelschaden eine aufwendige Prüfung erfordert. Stimmen Schadenhergang, Reparaturumfang und abgerechnete Positionen schlüssig überein und bewegt sich der Betrag in einem nachvollziehbaren Rahmen, reicht eine kurze Plausibilitätsprüfung mit knapper Stellungnahme. Unnötige Prüfkosten zu erzeugen ist genauso wenig im Interesse des Versicherers wie eine überhöhte Rechnung zu bezahlen. Aufmerksam werden sollten Sie dann, wenn die Rechnung Positionen enthält, die sich nicht unmittelbar aus dem Schadenhergang ableiten lassen, oder wenn der Gesamtbetrag in keinem plausiblen Verhältnis zu einem einfachen Kabelschaden steht.

Fazit

Kabelschäden durch Tiefbauarbeiten sind ein häufiger Haftpflichtfall. Die eigentliche Reparatur ist in vielen Fällen technisch unkompliziert und kostenmäßig überschaubar. Teuer wird es oftmals erst, wenn die Gelegenheit ausgenutzt wird, um schadenfremde Positionen in die Rechnung zu integrieren. Wer solche Rechnungen mit der nötigen Fachkenntnis liest, erkennt diese Positionen in der Regel sehr schnell.

Authors

B. Eng. Louis Opp, M. Sc. Anatoliy Dobroshynskyy